<p>Mietvertrag</p> 
- © Shutterstock

Mietvertrag

| © Shutterstock
Haftpflicht, Hausrat und Mietrecht
Autor: Frihtjof Bublitz -

Diese Versicherungen brauchen Mieter

Wenn der neue Mietvertrag endlich unterschrieben ist, kommt Freude auf. Aber man sollte auch an Schadenfälle denken und entsprechende Versicherungen abschließen. Daran sollte unbedingt gedacht werden.

Wenn jemand eine neue Wohnung mietet und bezieht, dann sollte dabei auch an Versicherungen gedacht werden. „Es gibt aber keine Pflichtversicherungen für Mieter“, erklärt der Wermelskirchener Lothar Weber, Sprecher des Bezirks Bergisch Land-Wuppertal, Solingen, Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Er rät aber genauso wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu entsprechenden Versicherungen, mit denen Mieter auf der sicheren Seite sind.

Die private Haftpflichtversicherung: Ein Muss in der Mietwohnung

Ein Mieter-Leben ohne eine Haftpflichtversicherung ist sehr riskant, denn wenn der Mieter einen Schaden in der Mietwohnung verursacht, übernimmt in den meisten Fällen die private Haftpflichtversicherung die Kosten dafür. Im Extremfall bewahrt diese Police den Mieter vor finanziellen Schwierigkeiten. Die Privathaftpflicht übernimmt die Schäden an der gemieteten Immobilie („Mietsachschäden“). Dazu gehören fest eingebaute Gegenstände in der Mietwohnung, wie etwa Fenster, Türen oder Böden und fest mit dem Untergrund verbundene Teppiche.

Auch bei Wasserschäden spielt die Haftpflichtversicherung des Mieters eine wichtige Rolle. Verursacht der Mieter schuldhaft einen Wasserschaden, kommt seine Haftpflichtversicherung für Schäden am fremden Wohngebäude und am fremden Inventar bis zur Höhe des Zeitwertes der beschädigten Sachen auf. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, kommen die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers beziehungsweise die Hausratversicherung der geschädigten Nachbarn ins Spiel. Sie übernehmen die Kosten für die Reparatur sowie die Wiederbeschaffung des beschädigten Inventars.

Darüber hinaus kann auch der Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln einer Mietwohnung über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Verliert der Mieter die Schlüssel, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Austausch der Schlösser oder für das Auswechseln einer kompletten Schließanlage. Je nachdem mit welchen Inhalten der Vertrag abgeschlossen wurde, kann die Höhe der Kostenübernahme begrenzt sein oder der Mieter muss mit einer Selbstbeteiligung rechnen.

Wofür die private Haftpflichtversicherung des Mieters hingegen nicht aufkommt sind Schäden durch Abnutzung und Verschleiß, etwa Dübellöcher in der Wand oder Kratzer im Boden. Ebenfalls nicht im Versicherungsumfang stehen Schäden an Heizungsanlagen, Glasschäden, Einbauküchen aus Standardfertigung sowie Schäden infolge von Schimmelbildung. Um Glasschäden nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, empfiehlt Lothar Weber eine entsprechende Versicherung, die dann auch Schäden an einem Induktionskochfeld übernimmt.

Mieter, die einen Hund besitzen, benötigen darüber hinaus auch eine separate Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Diese Police kommt speziell für die Schäden auf, die der Hund in der Mietwohnung verursacht. Die Bedingung dafür: Der Schaden muss plötzlich entstehen, nicht allmählich. Ein Beispiel: Kratzspuren im Parkett, auf dem der Hund jahrelang unterwegs war, übernimmt die Hundehalter-Haftpflicht nicht.

Mietrechtsschutz: Im Streit mit dem Vermieter

Welche Wohnfläche zählt bei der Heizkostenabrechnung? Gelten Kündigungsschutzklauseln auch nach dem Verkauf der Immobilie? Und müssen Vermieter sanieren, wenn „nur“ die Gefahr der Schimmelpilzbildung besteht?

Zwischen Mieter und Vermieter kann es auch zu Streitfällen kommen – die dann des öfteren bis zum Bundesgerichtshof ausgetragen werden. Es droht einiges juristisches Konfliktpotenzial – von der Eigenbedarfskündigung bis zur Schönheitsreparatur. Kommt es zum Rechtsstreit, müssen die meisten Kosten im Voraus bezahlt werden. Viele Mieter können sich das nicht leisten. Und einige Streitigkeiten können sich über Jahre hinweg ziehen, insbesondere, wenn Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt wird. Zudem besteht immer das Risiko, einen zunächst sehr aussichtsreichen Rechtsfall doch noch zu verlieren. Dann bleibt der Unterlegene auf den eigenen Kosten sitzen und muss zudem noch die Kosten des Gegners tragen. Richtig teuer wird es dann, wenn durch das Gericht zur Beweiserhebung ein Sachverständiger beauftragt wurde. Eine Rechtsschutzversicherung mit integriertem Mietrechtsschutz sorgt dann für finanziell gleich starke Gegner und ist somit absolut sinnvoll für Mieter. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Konfliktfall die Kosten für: Anwälte, das Gericht, Sachverständige, die durch das Gericht beauftragt wurden sowie eine Mediation (außergerichtliche Streitbeilegung).

Hausratversicherung in der Mietwohnung: Naturgefahrenschutz nicht vergessen

Täglich wird in Deutschland in Wohnungen eingebrochen – im Schnitt 300 Mal. Und durch Brände werden jeden Tag rund 630 Wohnungen beschädigt. So lautet die Bilanz der Hausratversicherer. Wer das eigene Inventar in seiner Mietwohnung schützen möchte, kommt um eine Hausratversicherung nicht herum. Sie leistet, wenn Möbel und Wohnungseinrichtung durch folgende Gefahren beschädigt wurden: Leitungswasser, Sturm und Hagel, Feuer, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie Elementarschäden (erweiterte Naturgefahren).

Neuere Hausratversicherungen haben den Naturgefahrenschutz („Elementarschadenversicherung“) in der Regel schon integriert, bei älteren Policen sollten Mieter diese Deckung nachträglich hinzufügen. Damit ist das Inventar auch bei Schäden geschützt, die etwa durch Starkregen oder Hochwasser entstehen. Mieter und Hausbesitzer müssen damit rechnen, dass extreme Wetterlagen und damit verbundene Schäden künftig häufiger auftreten.

Eine Wohngebäudeversicherung ist nicht nötig

Eine Wohngebäudeversicherung brauchen Mieter nicht abzuschließen. Eine solche Versicherung ist sinnvoll für Besitzer einer Immobilie. In Mehrfamilienhäusern werden die Kosten für die Wohngebäudeversicherung in der Regel über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.