Die Regeln für Hund und Katze in der Mietwohnung
Sind Hund, Katze, Meerschweinchen oder Königskobra in der Wohnung erlaubt? Und für welche Tiere muss man vor der Anschaffung eine Genehmigung des Vermieters einholen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen für Mieter.
Haustiere können für mächtig Ärger im Haus sorgen, für viele Mieter aber sind sie unverzichtbar. In den deutschen Haushalten lebten 2021 rund 34,7 Millionen Haustiere. Doch dürfen Vermieter die Haltung tierischer Begleiter verbieten? Und welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Wir geben einen Überblick.
Darf der Vermieter Tiere im Mietvertrag verbieten?
Nein, das ist ausgeschlossen. „Ein generelles Untersagen ist nicht zulässig. Dahinter steckt der rechtliche Grundsatz, dass man nicht etwas verbieten kann, was man nicht kennt. Der Mieter muss also erst einmal konkret nennen, welches Tier er halten will. Allerdings darf der Vermieter in den Mietvertrag schreiben, dass die Haustierhaltung nur nach Genehmigung erfolgt, der sogenannte Erlaubnisvorbehalt“, sagt Uwe Benner vom Eigentümerverband „Haus & Grund“.
Gilt der Erlaubnisvorbehalt für alle Tiere?
Nein. Vermieter müssen nur bei größeren Tieren zustimmen. Bei der Kleintierhaltung gibt es kein Mitspracherecht. Grundsätzlich nicht verbieten können Wohnungseigentümer also alle Haustiere, die in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden. Beispiele wären Vögel, Meerschweinchen, Hamster oder Goldfische. Für gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Frettchen aber braucht es immer die Zustimmung.
Es kommt auf den Einzelfall an. Klar ist: Der Eigentümer braucht eine gute Begründung für sein Untersagen. In einer Grundsatzentscheidung spricht der Bundesgerichtshof davon, dass eine „umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen" müsse. Das heißt: Wenn im Haus Kinder leben, darf der Vermieter die Haltung eines Pitbulls verbieten, weil von dem Kampfhund potentiell Gefahren ausgehen. Bei einem Chihuahua oder einem Mops aber greift das Argument nicht. Ähnlich ist die Sachlage bei Katzen. Strittig aber könnte die Entscheidung sein, wenn ein direkter Nachbar eine Katzenhaarallergie hat. „Es braucht schon starke Argumente fürs Verbieten“, sagt Uwe Benner.
Wie viele Haustiere darf man halten?
Auch das hängt wieder vom Einzelfall ab. Entscheidend ist etwa, wie groß die Wohnung ist. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass zwei Haustiere das ortsübliche Maß sind. Zudem muss die Wohnung trotz der Tiere weiterhin vertragsgemäß bewohnt werden. Stinkt es im Treppenhaus ständig nach Katzenurin oder werden Räume zu Hundeklos umfunktioniert, kann das Anlass zur Kündigung des Mietverhältnisses sein.
Darf der Vermieter die Erlaubnis auch wieder zurückziehen?
Ja. „Die Praxis der Haltung kann den Vermieter durchaus dazu berechtigen, die Erlaubnis zurückzuziehen“, sagt Benner. Wenn die Hausziege Nachbarn angreift, der Hund mit nächtlichem Bellen für Ruhestörungen sorgt oder die Giftschlange ausbricht, darf der Vermieter seine Zustimmung widerrufen. Im Zweifel muss der Eigentümer den Vermieter vorher aber abgemahnt haben. Sollte dennoch keine Besserung eintreten, kann gehandelt werden. Die Erlaubnis ist übrigens nicht notwendig für Tiere, die sich nur zu Besuch in der Wohnung aufhalten. Entscheidend ist nämlich, wer Besitzer des Tieres ist.
Wie schaut es mit baulichen Veränderungen für Tiere aus?
Da sind die Möglichkeiten von Mietern stark eingeschränkt. „Alles, was die Substanz des Mietobjektes verändert, muss mit dem Vermieter abgestimmt werden also eigentlich alles, was über den Nagel in die Wand schlagen hinausgeht“, so Benner. Sogar die Installation einer Steckdose muss abgesegnet werden. Zudem muss ohnehin alles zurückgebaut werden, wenn der Mieter wieder auszieht.