Die Fraktion beantragt eine Leerstandsteuer für Immobilien
Schermbecker, die eine Immobilie besitzen und diese leer stehen lassen, sollen einen Ausgleich für die Blockade von Wohnraum zahlen. Beispielrechnungen zeigen, dass die Gemeinde immens profitieren würde.
Mit der Einführung einer Leerstandsteuer für unbewohnte, zu Wohnzwecken geeignete Gebäude und Wohnungen befasst sich der Rat der Gemeinde Schermbeck in seiner nächsten öffentlichen Sitzung, die am Mittwoch, 30. März, um 16 Uhr im Raum 131 des Rathauses an der Weseler Straße 2 beginnt. Einen entsprechenden Antrag hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Timo Gätzschmann für Die Fraktion gestellt.
„Wohnraum ist in Schermbeck ein knappes und gleichzeitig teures Gut“, begründet Gätzschmann. Ein Wohnungs- beziehungsweise Immobilienmarkt sei nahezu nicht existent. Der Bedarf an Wohnraum steige stetig. Insbesondere im Hinblick auf kommende Flüchtlingswellen werde sich dieser Umstand in absehbarer Zeit nicht verbessern. „Aufgrund der steigenden Immobilienpreise wird es immer lukrativer, mit Häusern oder Wohnungen zu spekulieren, um diese irgendwann zu Höchstpreisen zu verkaufen. Um diesen Zustand zu bremsen und die Rendite für Spekulationen mit Wohnraum zu schmälern, fordern wir die Einführung einer Leerstandsteuer.“
Als Beispiel dienen soll die Stadt Vancouver in Kanada. Dort gelte die Leerstandsteuer mit wenigen Ausnahmen für alle Wohnimmobilien, die weniger als 180 Tage im Jahr bewohnt sind. Die Steuer selbst werde mit einem Satz von einem Prozent des Wertes der Immobilie belegt, der auf den jährlichen Steuerbescheiden für Hausbesitzer angegeben sei.
Schermbecker, die trotz horrender Immobilienpreise in der Lage sind, eine Immobilie zu besitzen und diese einfach leer stehen lassen, sollen nach Auffassung der Fraktion durch diese Steuer einen Ausgleich für die Blockade von Wohnraum zahlen. „Die Einführung einer Steuer für den Immobilienstand würde außerdem zusätzlich neue Mittel in die Gemeindekasse spülen“, sagt Gätzschmann.
Zwei Beschlussvorschläge legt Die Fraktion vor. Der erste geht von einer Leerstandsteuer in Höhe von 20 Prozent der ortsüblichen Kaltmiete für unbewohnte, zu Wohnzwecken geeignete Gebäude und Wohnungen aus. Die Abrechnung soll jährlich erfolgen, pro Monat Leerstand, ab dem vierten Monat des Leerstands. Der zweite Vorschlag geht von einer Leerstandsteuer in Höhe von einem Prozent des Gebäudewertes pro Jahr aus. Leerstände, die durch Krankheit, Tod oder Eigentümerwechsel entstehen, sollen in beiden Vorschlägen von der Steuer befreit bleiben.
Die Fraktion legt auch konkrete Berechnungen vor. Für ein Haus, aus den 1990er-Jahren, das sich in guter Wohnlage befindet und eine Wohnfläche von 140 Quadratmetern hat, ergibt sich nach dem ersten Vorschlag bei einem ganzjährigen Leerstand eine Leerstandsteuer in Höhe von 2.563,68 Euro. Wendet man den zweiten Vorschlag an, fließen 5000 Euro pro Jahr in die Gemeindekasse.