Wasserschaden in der Wohnung oder im Haus – das müssen Sie wissen
Wasserschäden im Haus oder einer Mietwohnung kommen häufig vor. Regen, ein Rohrbruch und verschiedene Naturgewalten (Hochwasser, Überschwemmungen) können jeden treffen. Plötzlich sind die Wände nass, der Keller vollgelaufen und die Einrichtungsgegenstände unbrauchbar. Das ist äußerst unangenehm, aber kein Grund zur Verzweiflung. Im Regelfall übernimmt die Versicherung die Kosten für Trocknung und Reparatur. Aber welche Versicherung benötigen Sie genau als Eigentümer, Vermieter oder Mieter und was deckt diese genau ab? Wie kommt es zu Wasserschäden in Wohnungen und was können Sie tun, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben?
Wie entstehen Wasserschäden?
Ein Wasserschaden im Haus kann unterschiedliche Ursachen haben und manchmal sogar für längere Zeit unbemerkt bleiben. Eine häufige Ursache sind Leitungswasserschäden, die beispielsweise durch eine poröse Leitung entstehen. Hierbei sickert das Wasser oft lange Zeit unbemerkt in die Wände und bahnt sich einen Weg durch das Mauerwerk. Irgendwann taucht ein feuchter Fleck an der Wand oder Decke auf und Sie können zunächst das Leck nicht lokalisieren. Die Folgeschäden sind oftmals größer als bei einem plötzlichen und sofort festgestellten Wasserschaden.
Plötzlicher auftretende Wasserschäden in der Wohnung oder im Haus entstehen durch undichte Dächer und Regen. Auch Starkregen während eines Gewitters kann dazu führen, dass das Dach den Regenmassen nicht standhält oder das Grundwasser von außen gegen die Fassade drückt und in das Mauerwerk eindringt. Baumängel und eine fehlerhafte Isolierung können den Schaden begünstigen. Hochwasser und Überflutungen führen zu solch starken Wasserschäden, dass die Häuser häufig zunächst unbewohnbar sind.
Defekte Armaturen, Heizkörper, Boiler oder Abwasserleitungen können einen Wasserschaden verursachen. Alte Leitungen werden mit der Zeit brüchig oder Frost setzt ihnen zu – die Folge ist ein Wasserschaden durch Rohrbruch. Durch Rückstau in Abwasserleitungen können Wasserschäden auftreten. Auch den elektrischen Haushaltshelfern – Waschmaschine und Spülmaschine – platzt mal ein Schlauch und plötzlich tritt Wasser aus.
Ein Wasserschaden in der Wohnung kann, wenn Sie unten in einer Mietwohnung wohnen, die Ursache in der Wohnung über Ihnen haben. Für einen Wasserschaden in der Wohnung sind also nicht immer die Mieter verantwortlich.
Regenwasser in der Mietwohnung – wer ist verantwortlich?
Bei starken und langanhaltenden Unwettern häufen sich die Meldungen über Wasserschäden in Häusern und Mietwohnungen. Als Mieter haften Sie nicht für Schäden, die an der Bausubstanz des Wohngebäudes durch das Wasser entstanden sind. Der Vermieter hat für diesen Fall eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz abgeschlossen. Wichtig ist, dass Sie im Schadensfall nicht selbst beginnen, die Wände aufzustemmen und versuchen, die Ursache zu finden. Der Vermieter muss umgehend informiert werden, um während einer Besichtigung mit einer Fachperson eine Schadensbewertung vorzunehmen.
Besteht die Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietwohnung über eine gesetzlich geregelte Frist hinaus, hat der Mieter Anspruch auf Mietminderung. Die Versicherung des Vermieters greift nicht, wenn er bekannte Mängel nicht ausgebessert hat (z.B. fehlende Dachziegel). Ebenso haftet der Mieter nicht für Wasserschäden durch Regenwasser, wenn er selbst während eines Regenschauers, Gewitters usw. das Fenster geöffnet hat.
Einrichtungsgegenstände, die Bestandteil des Mietvertrages sind (Einbauküche, Mobiliar), sind über den Vermieter mitversichert. Hat der Mieter eine Hausratversicherung mit Elementarschutz abgeschlossen, erstattet diese die Anschaffungskosten der beschädigten Wertgegenstände. Aber auch hier gilt: waren dem Vermieter Schäden am Dach bekannt und das eingedrungene Regenwasser ist für einen defekten Fernseher verantwortlich, haftet auch hier der Vermieter.
Zudem ist der Vermieter verpflichtet, das Wohnhaus instand zu halten und auf die Zunahme von Umweltschäden mit eventuell notwendigen baulichen Veränderungen zu reagieren. So wird einer Wahrscheinlichkeit von Schäden schon im Vorfeld entgegengewirkt.
Wasserschaden in der Immobilie – welche Versicherung deckt ausreichend ab?
Die wichtigste Versicherung bei einem Wasserschaden in der Immobilie ist die Wohngebäudeversicherung. Diese wird vom Hauseigentümer abgeschlossen.
Den größten Kostenanteil bildet hier die Deckung des Leitungswasserschadens aufgrund eines Rohrbruches. Versichert sind Wände, Decken und Böden, sowie sämtliche festverbauten Gegenstände: Heizungsanlagen, Einbauküchen und Toiletten. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten für die Trocknung des Wasserschadens, die anfallenden Reparaturen und die eventuell entstandenen Folgeschäden.
Es gibt Wasserschäden, die das Haus oder die Wohnung bis zum Abschluss der Schadensbeseitigung unbewohnbar machen. Einige Wohngebäudeversicherungen übernehmen die Kosten der Unterbringung in Hotels oder Übergangswohnungen, sowie die Lagerung von Mobiliar. Dies können Sie in den jeweiligen Klauseln prüfen oder zusätzlich mitversichern.
Aber nicht jeder Wasserschaden wird von den Versicherungen gedeckt: Entsteht der Schaden durch diverse Umwelteinflüsse (Starkregen, Hochwasser oder Lawinen) oder Rückstau der Kanalisation greift die Wohngebäudeversicherung nur, wenn Sie gleichzeitig eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben.
Bei leerstehenden Immobilien haftet die Wohngebäudeversicherung bei Wasserschäden nicht und bei Rohbauten nur, wenn Sie zusätzlich eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen haben.
Die Hausratversicherung haftet bei einem Wasserschaden Im Haus oder in der Wohnung für alle beweglichen Gegenstände: Mobiliar, Bodenbeläge, elektrische Geräte und Textilien. Die Schadensabdeckung von Leitungswasserschäden (beispielsweise durch Rohrbruch) ist immer garantiert. Wasserbetten und Aquarien müssen Sie zusätzlich versichern. Auch bei der Hausratversicherung ist die Zusatzoption des Elementarschutzes möglich. Die Höhe der Versicherungssumme passen Sie individuell an den Wert Ihres Besitztums an.
Wer haftet aber, wenn der Schlauch Ihrer Spülmaschine platzt, Wasser austritt und in der Wohnung unter Ihnen einen Wasserschaden verursacht? In diesem Fall kümmert sich die private Haftpflichtversicherung um den Schaden und die Folgekosten.
Wie bei allen Versicherungen gilt, dass Sie die vertraglichen Pflichten verantwortungsbewusst einhalten. Heizen Sie beispielsweise Ihre Immobilie nicht ausreichend und es entsteht ein Rohrbruch durch Frost, kommt die Versicherung nicht für den Wasserschaden auf. Auch Schläuche von Wasch- und Spülmaschine sollten regelmäßig überprüft und die Heizungsanlage gewartet werden. Worauf Sie genau achten müssen, entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen.