Umzug bei Hartz IV
Natürlich haben auch Hartz IV Empfänger die Möglichkeit, sich bei Bedarf nach einer neuen Wohnung umzusehen und den Wohnort zu wechseln. Während die Wohnungssuche aber ohne das Amt durchaus eine Herausforderung sein kann, kommt es vor allem auf eine gute Kommunikation mit den eigenen Sachbearbeitern an. Der Umzug während man Arbeitslosengeld II empfängt, kann im schlimmsten Fall nämlich zu temporären Kürzungen der Leistungen führen, wenn die unterschiedlichen Vorgaben nicht beachtet werden. Mit den Hinweisen aus diesem Artikel sollte es einfach sein, sich nicht nur auf die Suche nach einer neuen Wohnung zu machen, sondern alle gängigen Bestimmungen vor und beim Umzugsvorgang einzuhalten.
Generell gilt, dass das Jobcenter in Hinblick auf die Notwendigkeit entscheidet. Niemand kann zu einem Wohnungswechsel unter Hartz IV gezwungen werden. Allerdings gibt es feste Rahmen, wie hoch die monatlichen Kosten für die Miete und die Nebenkosten sein dürfen. Übersteigen diese Kosten den Rahmen, kann ein Umzug zur Kostenreduzierung angewiesen werden. Sollte dieser nicht erfolgen, müssen die überschüssigen Kosten, also jene außerhalb der Übernahme des Jobcenters, im Zweifel aus dem Regelsatz bezahlt werden. Es macht also definitiv Sinn, sich nach einer Wohnung umzusehen, bei der die Kosten übernommen werden.
Eine Notwendigkeit kann dann bestehen, wenn sich der Haushalt vergrößert oder wenn beispielsweise an einem neuen Ort bessere Möglichkeiten für die Jobsuche bestehen. Gibt es beispielsweise realistische Chancen, bei einem Umzug von München nach Hamburg fündig zu werden, ist durchaus die Möglichkeit gegeben, dass das Jobcenter bei der Prüfung zustimmt. Genau diese Zustimmung ist auch wichtig, wenn die nun anfallenden Kosten für den Weg in die neuen eigenen vier Wände übernommen werden sollen.
Hartz IV: Wer kommt für die Umzugskosten auf?
Natürlich können Umzugskosten eine deutliche Belastung für den eigenen Geldbeutel sein - das ist besonders dann ein Problem, wenn das Geld ohnehin knapp ist. Daher ist es schon vorher wichtig zu wissen, dass das Jobcenter etwaige Mehrkosten übernimmt und generell bei den Planungen und bei der Ausführung unterstützt. Generell zugesichert wird die Kostenübernahme auch nur in den Fällen, in denen das Jobcenter einen Umzug aufgrund der hohen Kosten in der bisherigen Wohnung angeordnet hat. In einer Frist von sechs Monaten hat der Mieter Zeit, sich eine neue Bleibe zu suchen und sich vom Jobcenter in Hinblick auf die Mietkosten genehmigen zu lassen. In diesem Fall werden die gängigsten Aufwendungen durch das Jobcenter übernommen.
Zu den wichtigsten Aufwendungen, die vom Jobcenter übernommen werden, gehören etwa jene für den Transport. Wenn der Wohnungswechsel ohne einen Transporter nicht möglich ist, werden auch diese übernommen. Allerdings gilt natürlich auch hier das Prinzip des guten Wirtschaftens und es sollte darauf geachtet werden, dass die Umzugskosten nicht plötzlich in die Höhe schnellen, nur weil man eine Zusage durch das Jobcenter hat, dass einige der Aufwendungen übernommen werden. Ein entsprechendes Formular mit den Anträgen kann übrigens in der Regel auf den Seiten des Jobcenters gefunden werden.
Die Bereiche, die das Jobcenter bei der Übernahme übernimmt, sind in der Regel beschränkt auf die direkten Transportkosten, eine Verpflegung für Umzugshelfer und die Auslagen, die man für die Suche nach einer neuen Wohnung hatte. Wenn Extrakosten, beispielsweise für Reparaturen in der neuen Wohnung entstehen, müssen diese gesondert vom Jobcenter genehmigt werden. Ansonsten übernimmt es aber die gängigen Aufwendungen für Umzugskosten.
Hartz IV: Was ist bei einem freiwilligen Umzug zu beachten?
Wer nicht vom Jobcenter aufgefordert wurde, die Wohnung zu wechseln, sondern sich selbst entschieden hat, findet in der Regel etwas andere Bedingungen vor. Hier kommt es vorrangig darauf an, ob das Jobcenter den Grund für den Wohnungswechsel anerkennt. Ist das nicht der Fall, werden auch etwaige Umzugskosten nicht von der Behörde übernommen. Auch hier ist also bereits vorher eine gute Kommunikation mit dem Jobcenter und dem eigenen Sachbearbeiter wichtig, damit man sich am Ende nicht in einer Position wiederfindet, in der die Umzugskosten komplett aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen.
Die möglichen Begründungen, die das Jobcenter für einen freiwilligen Wohnortwechsel akzeptiert, sind beispielsweise eine Kündigung durch den Vermieter, Nachwuchs in der Familie und somit ein erhöhter Platzbedarf oder eine Arbeitsstelle an einem anderen Ort, die nach dem Wechsel der Heimat angetreten werden kann. All diese Dinge müssen dem Jobcenter allerdings in Form von Dokumenten - also die Kündigung, ein neuer Arbeitsvertrag oder ähnliche Dokumente - vorgelegt werden. Darüber hinaus ist es auch hier wichtig, dass man sich die Unterstützung zusichert, bevor der eigentliche Umzugstermin ist. Nur so kann man sich sicher sein, dass die entsprechenden Aufwendungen übernommen werden.
Wer sich für einen freiwilligen Umzug entscheidet, muss natürlich auch hier die Umzugskosten gering halten. Es gibt Pauschalen für den Transport und für Helfer, auch bei der Ersteinrichtung kann im Zweifel geholfen werden. Umzugsunternehmen sind nur dann möglich, wenn es gesundheitliche Gründe gibt, warum der Vorgang nicht alleine ausgeführt werden kann.
Umzug in eine andere Stadt: Welches Jobcenter ist zuständig?
Der Wechsel des Wohnortes ist nicht selten mit einem Wechsel des Jobcenters verbunden. Wer nicht gerade innerhalb der eigenen Stadt umzieht, wird sich also künftig an einen neuen Sachbearbeiter wenden müssen. Aber wie sieht es mit den Formalitäten rund um die Umzugspläne aus und an wen sind die entsprechenden Dokumente zu richten, wenn man eine Kostenerstattung durch das Jobcenter haben möchte? Generell gilt auch hier, dass die meisten der Anträge vor dem eigentlichen Vorhaben genehmigt sein müssen. Zwar ist es hinterher durchaus noch möglich, bestimmte Sonderkosten geltend zu machen oder beispielsweise um Hilfe bei einer Erstausstattung der neuen Wohnung zu bitten, das hat aber nicht direkt mit den Umzugsanträgen zu tun.
Es gibt aber eine Besonderheit, die durch das neue Jobcenter zu erledigen ist. Während die Kostenübernahme durch das bisherige Center und den Sachbearbeiter übernommen wird, muss die eigentliche Genehmigung der Umzugspläne durch das neue Jobcenter erfolgen. Das hat vor allem damit zu tun, dass hier nachgewiesen werden muss, dass bei freiwilligen Umzügen die entsprechende Notwendigkeit vorhanden ist. Wer beispielsweise in eine neue Stadt zieht und das aufgrund einer neuen Stelle gemacht hat, muss dies beim neuen Jobcenter nachweisen, damit die Pläne am Ende abschließend genehmigt werden. Darüber hinaus muss man sich auch bei dem Thema der Mietkaution an das neue Jobcenter wenden. Das liegt auch daran, dass nur das neue Center über die nötigen Informationen in Hinblick auf den Mietspiegel und die Angemessenheit der Wohnungskosten verfügt.
Mietkaution bei Hartz IV
Zu den größten Problemen in Hinblick auf die Finanzen bei einem Umzug gehört die Mietkaution für die neue Wohnung. Zwischen 2,5 und 3 Nettokaltmieten müssen noch immer als Sicherheit für den Vermieter hinterlegt werden. Das sind meistens Geldsummen, die die meisten Bezieher von Hartz IV nicht einfach so zur Verfügung haben. Sollte die alte Wohnung noch mit einer eigenen Kaution ausgestattet worden sein, kann es dauern, bis diese wieder auf dem Konto des ehemaligen Mieters landet. Das Jobcenter kann allerdings dabei helfen, die entsprechende Mietkaution aufzubringen und somit eine Voraussetzung für die Umzugspläne zu schaffen.
Wichtig zu wissen: Die Mietkaution durch das Jobcenter wird als ein Darlehen gewährt. Es muss also im Laufe der Zeit wieder abgestottert werden. Das muss nicht durch den Regelsatz erfolgen, sondern kann auch dann passieren, wenn die Situation der Einkünfte sich wieder verbessert hat. Sollte eine Kaution aus der früheren Wohnung vorgelegen haben, sollte diese natürlich dafür genutzt werden, das Darlehen für die Mietkaution beim Jobcenter abzulösen. Generell sollte hier mit dem Sachbearbeiter eine Lösung gefunden werden, die die wenigsten Probleme verursacht.
Auch hier kommt das Jobcenter übrigens nur dann für die Mietkaution auf, wenn die Umzugspläne auf Druck des Jobcenters entstanden sind oder wenn die Pläne bei einem freiwilligen Wohnortswechsel durch das neue Jobcenter genehmigt worden sind. Zuständig ist in diesem Fall zudem das neue Jobcenter.
Das Fazit bei Umzugsplänen von Hartz IV Empfängern
Alles in allem steht es natürlich auch Menschen, die gegenwärtig das Arbeitslosengeld II empfangen, frei, den Wohnort zu wechseln. Aufgrund dessen, dass das Jobcenter aber einen nicht unerheblichen Teil der Finanzierung des Lebens übernimmt, muss man sich an einige Spielregeln halten, wenn man auch hier Unterstützung haben möchte. Ein klarer Fall liegt vor, wenn das Jobcenter die Umzugspläne aufgrund zu hoher Kosten der bestehenden Wohnung in die Wege leitet. In diesem Fall müssen und werden fast alle Aufwendungen übernommen, solange sich der Klient des Jobcenters nur nach einer neuen und günstigen Bleibe umsieht.
Bei einem freiwilligen Wohnortswechsel kommt es vor allem auf die Frage an, ob wirklich eine Notwendigkeit vorgelegen hat. Einfach nur in eine schönere Wohnung zu ziehen ist für das Jobcenter kein Grund. Wenn es aber darum geht, dass beispielsweise die Familie gewachsen ist oder am neuen Wohnort eine Neuanstellung ruft, wird auch hier in der Regel alles dafür getan, die Umzugskosten zu übernehmen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.