<p>Altbau Sanierung</p> 
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Altbau Sanierung

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Autor: Isabelle Modler -

Sanierung beim Hauskauf einplanen

Wer einen Altbau kauft, sollte sich bewusst sein, dass er oder sie die Immobilie unter Umständen schon bald energetisch nachrüsten muss. Denn die Eigentümer haben einige Pflichten zu erfüllen.

Der Sanierungsbedarf in Deutschland ist enorm. „Der Anteil von Häusern mit einem energetisch schlechten Niveau liegt aktuell bei rund 70 Prozent“, sagt zum Beispiel die Initiative „Zukunft Altbau“.  Unsanierte Wohnhäuser verbrauchen hierzulande durchschnittlich etwa 150 bis 200 Kilowattstunden Endenergie pro Quadratmeter und Jahr. Nach einer Faustregel gelten Gebäude, die älter als 20 Jahre alt sind, als Altbau. Ihr energetisches Niveau entspricht weder dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch der bisherigen Energieeinsparverordnung EnEV. Beim Verkauf gibt es deshalb entsprechende Nachrüstpflichten, um den Energieverbrauch zu senken. Der Käufer eines Altbaus muss diesen Pflichten innerhalb von zwei Jahren nachkommen. So lange haben sie Zeit, um drei aktuelle Vorgaben umzusetzen. Lauf der Initiative „Zukunft Altbau“ geht es konkret um diese drei Pflichten:

Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses müssen Armaturen sowie Leitungen für die Heizung und Warmwasser dämmen, wenn sich diese in unbeheizten Räumen befinden. Je nach Dicke der Leitung muss die Dämmung zwischen zwei und zehn Zentimetern sein.

Zudem müssen sie die oberste Geschossdecke, die meist geheizte und ungeheizte Räume trennt, mit einer Dämmschicht versehen. Das gilt jedenfalls, wenn dort bislang eine Dämmung fehlt. Alternativ kann laut Initiative auch die Dachschräge gedämmt werden.

Außerdem müssen sie grundsätzlich Heizungen austauschen, die älter als 30 Jahre sind. Das gilt für Konstanttemperaturkessel. Das Alter stehen auf dem Typenschild, im Protokoll des Schornsteinfegers oder in den Bauunterlagen. Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen zwar weiterlaufen. Wegen der Einsparmöglichkeiten und den staatlichen Förderungen, die es für die Umrüstung gibt, lohnt sich aber oft ein Austausch.

Meist sind Häuser von diesen Pflichten betroffen, die vor dem Jahr 2002 gebaut wurden. Denn so alte Immobilien entsprechen häufig weder dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch der bisherigen Energieeinsparverordnung EnEV, so die Initiative „Zukunft Altbau“. Wer eine alte Immobilie kauft, sollte bei der Finanzierung also genügend Budget für energetische Nachrüstungen einplanen, raten die Experten. Immerhin: Viele energetische Sanierungsmaßnahmen werden gefördert.

Neutrale Informationen gibt es kostenfrei bei „Zukunft Altbau“ unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de. Weitergehende Informationen: www.zukunftaltbau.de