Was bei der Wohngebäudeversicherung wichtig ist
Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Hausbesitzer sollten die Police regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir erklären, worauf Sie achten sollten.
Was ist bei der Wohngebäudeversicherung versichert?
Oftmals verlangen Banken nur, die Immobilie gegen Feuer zu versichern. Das reicht aber kaum aus. Auch Leitungswasser-, Sturm, Hagel-, Starkregen- und Überschwemmungsschäden sollten abgesichert sein. Die Versicherung schützt dann vor den wirtschaftlichen Folgen, wenn das Gebäude durch diese Gefahren beschädigt oder gar zerstört wurde. Es gibt Neuwertschutz. Damit ist im Schadenfall die Wiederherstellung des Gebäudes zu aktuellen Preisen möglich.
Wird Immobilienschutz teurer?
Die Wohngebäudeversicherung wird 2025 für alle rund 20 Millionen Kunden teilweise deutlich teurer. Eine Abfrage des Versicherungsmaklerpools Invers zeigt, dass rund die Hälfte der teilnehmenden 40 Versicherer die Beiträge nur aufgrund der jährlichen Anpassung der Versicherungssumme für den Neuwertschutz um 2,5 Prozent erhöhen. Die andere Hälfte der Anbieter passt die Prämien zwischen 5 und 40 Prozent an.
Wie kann man kündigen?
Ein Sonderkündigungsrecht haben Eigentümer, wenn die Prämienerhöhung über die Verbesserung des Neuwertschutzes hinausgeht. Darüber muss der Versicherer deutlich aufklären. Dann ist innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Erhöhung die Kündigung möglich. Bei einem Versichererwechsel sollte man aber stets darauf achten, dass bereits ein direkt anschließender Schutz sicher ist. „Erst dann sollte man den Altvertrag kündigen“, rät der Bund der Versicherten. Kündigen kann man zudem im Schadenfall und mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertrages.
Kann neuer Schutz schwierig werden?
Bei älteren Gebäuden fragen die Versicherer in der Regel den Erhaltungszustand ab. Dann müssen die Hauseigentümer genaue Angaben zur Sanierung von Dach, Elektrik und Leitungswasser machen. Schlecht sanierte Gebäude nehmen die Unternehmen nur ungern unter Vertrag. Problematisch wird es zudem, wenn Wohngebäude mehr als zwei Schäden in den vergangenen fünf Jahren hatten. Daher ist es manchmal ratsam, Bagatellschäden am Haus aus eigener Tasche zu tragen und nicht dem Versicherer zu melden. Schwierig wird neuer Schutz auch, wenn der Versicherer den Vertrag von sich aus gekündigt hat. „Wir finden aber immer einen Weg für neuen Versicherungsschutz“, verspricht der Makler Johannes Brück.
Können die Prämien gesenkt werden?
Durch deutlich höhere Baupreise und Lohnkosten sind die Prämien für die Wohngebäudeversicherung in den vergangenen Jahren stark gestiegen. „Ein typisches Einfamilienhaus mit 140 Quadratmeter Wohnfläche konnte vor fünf Jahren für rund 600 Euro mit Topschutz versichert werden“, so Brück. Heute kostet diese Absicherung rund 1100 Euro. Doch auch leistungsschwache Policen sind deutlich teurer geworden. Da es scharfen Wettbewerb gibt, kann man mit einem Marktvergleich oft deutlich sparen.
Gibt es in Altverträgen Leistungsdefizite?
Magere Leistungen gibt es nicht nur in Altverträgen. Auch junge Policen können, gerade wenn sie ohne fachkundige Beratung etwa per Internet abgeschlossen wurden, unzureichend sein. „So fehlt oft der sogenannte Unterversicherungsverzicht des Anbieters, wenn die Versicherungssumme nicht dem Wert des Hauses entspricht“, warnt Versicherungsmakler Brück. Dann drohen im Schadenfall Abzüge. Zudem sind erweiterte Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck immer noch bei rund 45 Prozent aller Verträge nicht extra mitversichert. Unbedingt sollte man darauf achten, dass der Versicherer bei grob fahrlässig verursachten Schäden (beispielsweise durch die vergessene Pfanne auf dem Herd, die zum Brand führt), auf Abzüge verzichtet. Und man sollte prüfen, ob Ableitungsrohre unterhalb und außerhalb des Gebäudes mitversichert sind.
Muss ich Um- oder Anbauten melden?
Wer sein Heim vergrößert oder modernisiert, etwa einen Wintergarten oder einen Carport anbaut, sollte dies unbedingt seinem Wohngebäudeversicherer melden. Denn dann steigt in der Regel der Wert der Immobilie. Die Versicherungssumme muss erhöht werden, damit der Schutz ausreichend ist.
Welcher Versicherer ist der richtige?
„Die Wahl der richtigen Versicherungsgesellschaft ist entscheidend, nicht nur wegen der Konditionen, sondern auch wegen der Servicequalität“, betont der Versicherungsmakler Johann Jacob Pinckernelle. Viele Anbieter kämpften derzeit mit Personalproblemen. Das kann zu längeren Bearbeitungszeiten im Schadenfall führen. In der Regel haben Versicherungsmakler oder -berater Erfahrungen, welche Anbieter im Schadenfall schnell und fair agieren.
Kann man die Wohngebäudeversicherung umlegen?
Der Vermieter darf die Versicherungskosten für die Wohngebäudeversicherung über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sind für Mieter grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar.
(usk mba)