Wahlfreiheit für Mieter
Das Nebenkostenprivileg fällt seit Dezember weg. Mieter können nun selbst über ihren Kabelanschluss fürs Fernsehen entscheiden. Was bedeutet das?
Seit Dezember 2021 ist die Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Dann fällt auch das Nebenkostenprivileg weg. Ziel der Regelung ist es, Mietern in Zukunft die Möglichkeiten zu geben, selbst zu entscheiden, ob und wie sie das Fernsehsignal empfangen wollen. Bislang können Vermieter einen Sammelanschluss über die Nebenkosten abrechnen, sodass Mietern keine Wahlfreiheit bleibt. Bis Juni 2024 haben Vermieter Zeit, die neue Bestimmung umzusetzen. Neben der Wahl-
freiheit für Mieter in Sachen Fernsehen soll die Änderung die Digitalisierung schneller vorantreiben. Große, langfristige Versorgungsverträge, die Vermieter für ihre Mieter und Eigentümergemeinschaften vereinbart haben, gehören damit bald der Vergangenheit an.
„Die Änderung klingt im ersten Moment gut, bedeutet aber für viele Mieter eine Mehrbelastung. Die gemeinschaftliche Nutzung eines Kabelanschlusses hat in der Vergangenheit vielen Menschen Geld gespart“, ordnet Matthias Heißner, Vermieter und Gründer des Bonitätsprüfers Mietercheck.de, ein. „Das System wird ab 2024 nun auch für Vermieter komplizierter“, so der Experte. Heißner begrüßt daher die Übergangszeit von zweieinhalb Jahren – „so haben Mieter und Vermieter genügend Zeit, sich auf die Veränderung vorzubereiten“. Viele Mieter bevorzugen einen Breitbandanschluss, über den Internet, Telefon und TV laufen.