Mehr als 700.000 Einsprüche und eine Klage gegen Grundsteuerbescheide
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen müssen sich infolge der Grundsteuerreform weiter mit einer hohen Zahl von Einsprüchen beschäftigen. Dabei steht noch nicht einmal fest, wie viel Steuer genau gezahlt werden muss.
Bis Ende Mai gingen insgesamt rund 714.000 Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide ein. Das geht aus einer Antwort des NRW-Finanzministers Marcus Optendrenk (CDU) auf eine FDP-Anfrage hervor, über die zuerst die „WAZ“ berichtete und die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach gibt es außerdem bereits ein Klageverfahren.
Konkret wurden bis Ende Mai 478.000 Einsprüche gegen Grundsteuerwert-Feststellungsbescheide registriert. Das entspricht etwa zehn Prozent der bis dahin erledigten Bescheide. Dazu kommen rund 236.000 Einsprüche gegen Grundsteuermessbetrags-Bescheide. Landesweit ist außerdem ein Klageverfahren anhängig, wie aus der Antwort auf die FDP-Anfrage hervorgeht.
FDP-Vizefraktionschef Ralf Witzel rechnet mit weiteren Einsprüchen und kritisierte in der „WAZ“: „Dieses Chaos hilft niemandem und gefährdet Steuergerechtigkeit in anderen, wichtigeren Bereichen der Finanzverwaltung, wenn das Personal sich fast nur noch um den Grundsteuerstreit kümmern kann.“ Ohne Kurswechsel der Regierung folge der Einspruchswelle bei den Finanzämtern schon bald die Klagewelle vor Gericht.
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Für die Neuberechnung mussten Immobilien-Eigentümer Grundsteuererklärungen abgeben - die Frist dafür war in NRW am 31. Januar 2023 abgelaufen.
Wer die Erklärung gemacht hat, erhält vom Finanzamt zwei Bescheide: Der neu berechnete Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag haben nach Angaben der Oberfinanzdirektion NRW aber noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Sie dienen den Kommunen als Grundlage, um im kommenden Jahr zunächst die neuen Hebesätze festsetzen und mit diesen die zu zahlende Grundsteuer zu berechnen.