Investor plant Wohnhäuser neben der Kläranlage
In direkter Nachbarschaft sollen sechs Immobilien für je vier Familien und ein Blockheizkraftwerk entstehen. Die Gemeinde will das aus mehreren Gründen unbedingt verhindern. Sie erhält Unterstützung vom Lippeverband.
In Zeiten extrem wenig bebaubarer Flächen ist die Gemeinde Schermbeck in der Regel dankbar, wenn sich die Möglichkeit ergibt, zusätzliches Bauland auszuweisen. Aber mit den Vorstellungen eines Investors, sechs Vier-Familien-Wohnhäuser unmittelbar neben der Kläranlage im Ortsteil Bricht zu errichten, kann sich die Gemeindeverwaltung überhaupt nicht anfreunden. Deshalb schlägt sie den Mitgliedern des Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschusses, der am Mittwoch, 16. März, ab 16 Uhr öffentlich im Begegnungszentrum tagt, vor, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Im Dezember 2021 hat der Investor bei der Kreisverwaltung als zuständige Baugenehmigungsbehörde den Bauantrag gestellt. Danach sollen in einer ehemaligen Kies-Abbaufläche neben der jetzigen Kläranlage außer den sechs Häusern auch ein Blockheizkraftwerk errichtet werden.
Die Gemeinde Schermbeck weist darauf hin, dass das Antragsgrundstück außerhalb eines wirksamen beziehungsweise in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes liegt. Das Grundstück lasse sich außerdem keinem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuordnen. Die Verwaltung sieht auch keine Möglichkeit der Außenbereichsprivilegierung. Als weitere Argumente gegen das Bauvorhaben nennt die Verwaltung die Ausweisung des Grundstücks als Fläche für die Landwirtschaft und die Geruchsemissionen der unmittelbar nördlich angrenzenden Kläranlage.
In ihrer Argumentation erhält die Verwaltung Rückendeckung vom Lippeverband als Betreiber der Kläranlage. Er teilte bereits am 23. Februar mit, dem Vorhaben aufgrund schwerwiegender Bedenken nicht zustimmen zu können. Er weist darauf hin, dass der Kläranlagenbetrieb in der Vergangenheit mehrfach mit Anwohnerbeschwerden hinsichtlich auftretender Geruchsbelästigungen konfrontiert wurde, die sich trotz Vorkehrungen nicht ausschließen ließen. Durch eine weitere Reduzierung des Abstandes der Wohnbebauung zur Kläranlage würden damit weitere Probleme absehbar. Solche seien in der Vergangenheit bereits an anderen Kläranlagen-Standorten aufgetreten. Der Lippeverband vertritt daher die Auffassung, den größtmöglichen Abstand zur Wohnbebauung sicherzustellen.
Gemeindemitarbeiter Mehmet Özekinci verweist auf den Abstandserlass NRW. Danach soll zwischen Abwasserbehandlungsanlagen für bis zu 100.000 Einwohner und geplanten Wohngebieten ein Mindestabstand von 300 Metern liegen. In Bricht betrage der Abstand nur etwa 30 Meter. Obwohl mehrere Gründe gegen eine Bebauung sprechen, hat der Antragsteller eigenständig entschieden, so Özekinci, „den Bauantrag für diese Wohnanlage bei der Genehmigungsbehörde einzureichen, ohne vorab die vorgenannte Sach- und Rechtslage (verwaltungsgebührenfrei) in einer Bauberatung mit der Gemeinde zu erörtern.“