<p>Heizkosten</p> 
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Heizkosten

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Heizkosten werden transparenter

Nicht immer sind die Regelungen auch wirksam. Anders sieht es dagegen bei Individualvereinbarungen aus. Sie sind meist bindend.

Der Bun­des­rat hat der neu­en Heiz­kos­ten­ver­ord­nung zu­ge­stimmt. Die Ver­ord­nung der Bun­des­re­gie­rung bringt ei­ni­ge Än­de­run­gen für Ver­mie­ter mit sich. Zen­tra­ler Be­stand­teil ist, dass Zäh­ler zur Er­fas­sung des En­er­gie­ver­brauchs künf­tig aus der Fer­ne ab­les­bar sein müs­sen. Das hei­ßt, dass Zäh­ler mit Funk­tech­no­lo­gie zur Pflicht wer­den.

Mit der Neu­re­ge­lung soll mehr Trans­pa­renz für Mie­ter beim En­er­gie­ver­brauch her­stel­len. Mie­ter sol­len so ihr Heiz­ver­hal­ten an­pas­sen kön­nen, CO2-Emis­sio­nen ein­spa­ren und auch ih­re Haus­halts­kas­se scho­nen. Für den Ver­mie­ter ent­ste­hen al­ler­dings Mehr­kos­ten und ein er­höh­ter Ar­beits­auf­wand.

Denn: Die Heiz­kos­ten­ab­rech­nung muss jetzt ei­nen Ver­gleich zum Ver­brauch im Vor­mo­nat und Vor­jah­res­mo­nat so­wie zum Durch­schnitts­ver­brauch mit­lie­fern. Au­ßer­dem müs­sen auch In­for­ma­tio­nen zum Brenn­stoff­mix und den er­ho­be­nen Steu­ern, Ab­ga­ben und Zöl­len mit an­ge­ge­ben wer­den. Au­ßer­dem muss der in­di­vi­du­el­le Ver­brauch dem Ver­brauch ei­nes nor­mier­ten Durch­schnitts­nut­zers ge­gen­über­ge­stellt wer­den. Be­reits in­stal­lier­te Zäh­ler und Heiz­kos­ten­ver­tei­ler, die nicht fern­a­bles­bar sind, müs­sen bis spä­tes­tens zum 31. De­zem­ber 2026 durch fern­a­bles­ba­re Ge­rä­te er­setzt wer­den. „Da­mit kom­men auf Ver­mie­ter wie­der Mehr­kos­ten zu, weil sie die Zäh­ler ih­rer Wohn­ein­hei­ten er­neu­ern und so­mit zum Teil ho­he Geld­be­trä­ge in­ves­tie­ren müs­sen“, sagt Mat­thi­as Heiß­ner, Mit­be­grün­der und Ge­schäfts­füh­rer des Bo­ni­täts­prü­fers Mie­ter­check und selbst lang­jäh­ri­ger Ver­mie­ter. „Vie­len Ver­mie­tern bleibt kei­ne an­de­re Wahl, als die zu­sätz­li­chen Kos­ten auf den Mie­ter um­zu­le­gen.“