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NRW-Förderung
Autor: Norbert Stirken -

232.000 Euro fast zinsloses Baudarlehen — So viel kann man sparen

Das Land unterstützt mittlere Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum mit einem Darlehen und zehnprozentigem Tilgungsverzicht. Wie viel man sparen kann, verrät ein Krefelder Experte.

Die Nullzinsphase ist vorbei. Das freut die Sparer. Wer jedoch ein Darlehen benötigt, der muss dafür wieder höhere Zinsen zahlen. Das wirkt sich vor allem auf den Bausektor aus. Hohe Immobilienpreise, teures Material – die Stimmung am Wohnungsmarkt sei nicht gut, erklärte ein Sprecher der Landesbausparkasse (LBS). Aber es gebe auch positive Nachrichten.

Wer erstmalig ein Haus oder eine Wohnung zur Selbstnutzung bauen oder erwerben möchte, werde vom Land Nordrhein-Westfalen aus „Öffentlichen Mitteln“ tatkräftig unterstützt. So könne eine vierköpfige Familie in Krefeld ein vergünstigtes Darlehen von bis zu 232.000 Euro – bei einem Brutto-Jahresgehalt bis knapp 66.000 Euro – erhalten“, berichtete LBS-Gebietsleiter Niko Neumann.

Anspruch hätten alle Haushalte in NRW, die noch kein Wohneigentum haben und bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Und zwar unabhängig vom Alter und Familienstand, also auch Alleinstehende, Kinderlose oder Haushalte mit erwachsenen Kindern. Der Zinssatz für die Darlehen sei für 30 Jahre festgeschrieben und liege bei lediglich 0,5 Prozent plus einem Verwaltungskostenaufwand von weiteren 0,5 Prozent, so Neumann.

Im Vergleich dazu: Die Zinssätze bei Banken liegen derzeit bei rund vier Prozent. Besonders attraktiv werden die öffentlichen Mittel auch durch den Tilgungsnachlass des Landes, zehn Prozent der Darlehenssumme müssen nicht zurückgezahlt werden.

Das bedeutet für das erwähnte 232.000-Euro-Darlehen, dass der Kreditnehmer jährlich 2320 Euro Zinsen statt 9820 Euro zahlen müsse. Über die Dauer von 30 Jahren wären das bei unveränderten Konditionen 207.600 Euro weniger. Außerdem müssten 23.200 (zehn Prozent) nicht getilgt werden.

Die günstigen Darlehen des Landes sollen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf dem Weg ins Wohneigentum entlasten. Darum gelten für die Vergabe Einkommensgrenzen. Werden diese um bis zu 40 Prozent überschritten, können die öffentlichen Mittel immer noch in Anspruch genommen werden, allerdings nicht mehr in voller Höhe.

Turnusgemäß wurde in diesem Jahr – abhängig von den Immobilienpreisen – die Zuordnung der Gemeinden zu den Kostenkategorien eins bis vier geprüft. Krefeld sei weiterhin in die Kategorie vier eingeordnet, informierte Neumann. Je größer die Kostenkategorie einer Gemeinde, desto höher ist das Grunddarlehen. Entsprechend liege die Grundförderung in Krefeld bei 184.000 Euro – bei Überschreitung der Einkommensgrenzen seien es 74.000 Euro weniger. Dazu kämen bis zu 24.000 Euro je Kind oder Schwerbehindertem sowie weitere Fördermöglichkeiten. Wer zum Beispiel mit Holz baue, erhalte 17.000 Euro zusätzlich, bei Barrierefreiheit seien es 11.500 Euro, berichtete der Experte.

„Die Förderung des Landes kann gerade für Haushalte mit geringerem Einkommen die entscheidende Hilfe für den Schritt ins Wohneigentum sein“, erklärte Niko Neumann überzeugt. Wichtig sei vor allem, dass die Mittel vor Baubeginn oder Unterzeichnung des Kaufvertrags beantragt werden.