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Grunderwerbsteuer, Makler, Notar
Autor: Georg Winters -

Diese Nebenkosten belasten Hauseigentümer

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, der muss den Kaufpreis plus x rechnen. Denn es kommen noch Posten wie Grunderwerbsteuer, Makler und Notar hinzu. Und auch später fallen noch viele Aufwendungen an.

Nach dem Vorstoß von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wird über die Grunderwerbsteuer in Deutschland diskutiert. Die Länder sollen mehr Spielraum bei der Steuer bekommen können, was für Immobilienkäufer und Bauherren einen Freibetrag und damit deutliche Ersparnisse bedeuten könnte. Gleichzeitig fallen neben der Steuer beim Kauf oder Bau eines Hauses weitere Nebenkosten an. Und auch die Abgaben, die man später als Eigentümer zahlen muss, fallen ins Gewicht. Ein Überblick.

Grunderwerbsteuer Die Steuer wird nicht nur auf Häuser und Wohnungen fällig, sondern auch auf Grundstücke. Auch Gewerbetreibende müssen sie zahlen. Die Steuer steht den Bundesländern zu, die den Steuersatz festlegen. Deshalb fällt sie in Deutschland sehr unterschiedlich aus. In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Thüringen zahlt man gegenwärtig 6,5 Prozent des Kaufpreises, in einigen anderen Ländern zwischen 4,5 und sechs Prozent, in Bayern und Sachsen nur 3,5 Prozent. Die Differenz kann am Ende einen deutlich fünfstelligen Betrag ausmachen. Hier liegt also einiges an Sparpotenzial bei einer Gesetzesänderung.

Maklerprovision Die darf seit Dezember 2020 nicht mehr dem Käufer allein aufgedrückt werden, wenn der Verkäufer den Makler mit der Vermittlung beauftragt hat oder beide Seiten einverstanden waren. Auch sie ist nicht in allen Bundesländern gleich. In den meisten Ländern (auch in Nordrhein-Westfalen) beträgt sie 7,14 Prozent. In vielen Fällen wird sie geteilt, sodass Käuferinnen und Käufer häufig 3,57 Prozent des Kaufpreises zahlen müssen.

Gerichts-/Notargebühren Sie fallen an unter anderem für die Beratung durch Notare, einen Entwurf für den Kaufvertrag und dessen notarielle Beurkundung. Gesamthöhe: meist zwischen 1,5 und 2,5 Prozent des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer). Da der Käufer den Notar beauftragt, trägt er in der Regel den überwiegenden Teil der Kosten.

Mit dem Bau oder dem Kauf einschließlich der Kaufnebenkosten sind die Belastungen für den künftigen Haus- oder Wohnungseigentümer noch nicht abschließend aufgezählt. Es kommen noch weitere Aufwendungen hinzu, wenn die Immobilie einem schon gehört. Einige Beispiele:

Grundsteuer Die zahlt grundsätzlich derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A (für landwirtschaftlich genutzte Flächen) und B (für bebaute und unbebaute Grundstücke). Die Steuer kassiert die jeweilige Stadt oder Gemeinde, die die Steuerhöhe durch einen Hebesatz festlegt und dies den Eigentümern mitteilt. Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet, weshalb Eigentümer bereits ab Juli 2022 über die Steuer-Onlineplattform Elster eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben müssen – mit Daten, die dann die Grundlage für die Steuerberechnung bilden.

Versicherungen Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Eigentümer unentbehrlich. Sie sichert gegen Schäden aus Blitz, Sturm, Hagel, Überspannungs- und Leitungswasserschäden ab. Gegen Hochwasser und Starkregen hilft zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Wer seine Immobilie vermietet, sollte auch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie zahlt, wenn Menschen beispielsweise durch vereiste Gehwege oder umgestürzte Bäume zu Schaden kommen.

Wasser-/Müllgebühren Wasser, Abwasser, Straßenreinigung und Schornsteinfeger kosten den Eigentümer weiteres Geld. Das meiste davon berechnet die Kommune, die jährlich einen Gebührenbescheid ausstellt. Bei der Müllabfuhr unterscheiden manche zwischen Voll- und Teilservice. Beim Teilservice müssen die Nutzer die Mülltonne vor der Leerung selbst nach draußen stellen, beim Vollservice macht das der Entsorger. Beim Thema Wasser geht es um die Versorgung mit Wasser und die Abwasserentsorgung. Die Kosten für den Schornsteinfeger sind in einer Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt.

Instandhaltungskosten Die Immobilie muss im Laufe der Jahre regelmäßig gewartet und instandgehalten werden, irgendwann braucht sie eine neue Heizung oder ein neues Dach. Das kostet viel Geld. Der Hauseigentümer zahlt das direkt, der Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft beispielsweise als einen Teil des Hausgeldes an die Hausverwaltung.