Bis zu 10.000 Euro Förderung bei Wohneigentumkauf zur Selbstnutzung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum rückwirkend ab Jahresbeginn 2022 mit bis zu 10.000 Euro im Einzelfall.
Das geht aus Eckpunkten für das 400 Millionen Euro umfassende Förderprogramm hervor, die die Koalitionspartner CDU und FDP am Dienstag in Düsseldorf vorstellten. Demnach sind ein Fördersatz von 2 Prozent und eine Deckelung der Fördersumme ab einem Kaufpreis von 500.000 Euro vorgesehen.
Gefördert werden der Erwerb von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen und der Erwerb von Grundstücken für den Neubau des selbstgenutzten Eigenheims. Bei den Käufern muss sich um Personen handeln, sogenannten natürlichen Personen. Juristische Personen wie Gesellschaften oder Firmen sollen hingegen nicht in den Genuss der Landesförderung kommen.
Dem Vernehmen nach soll die entsprechende Förderrichtlinie in den Osterferien veröffentlicht werden. Ab dann seien Anträge möglich.
Da sich die Koalition schon Mitte Dezember auf das Förderprogramm verständig habe, sei die Förderung rückwirkend ab 1. Januar 2022 vorgesehen, sagte CDU-Fraktionschef Bodo Löttgen. Die schwarz-gelbe Koalition drehe damit die Zeit zurück vor den 1.1.2015, zu dem die damalige rot-grüne NRW-Landesregierung die Grunderwerbssteuer von 5,0 auf 6,5 Prozent angehoben habe. „Wir kompensieren mit unserem Förderprogramm nicht nur diese Erhöhung, sondern gehen 0,5 Prozent darüber hinaus“, erklärte Löttgen zu dem Entlastungseffekt.
Auch FDP-Fraktionschef Christof Rasche betonte, dass es der Koalition um Entlastung von normalen Menschen, von jungen Familien gehe. Die Förderung sei eine Übergangslösung bis den einzelnen Bundesländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer möglich sei. „Diese NRW-Koalition von CDU und FDP bringt Nordrhein-Westfalen weiter bis zum 15. Mai und auch danach“, sagte Rasche mit Blick auf den anstehenden Landtagswahltermin.