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Luftaufnahme Wohngebiet

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Immobilieneigentümer
Autor: Georg Winters -

Was man zur Grundsteuer wissen muss

Wie kann ich meine eigene Steuerlast berechnen? Wer legt eigentlich den Hebesatz fest, und kann ich mich dagegen wehren? Und für wen droht es bei der Grundsteuer teurer zu werden im kommenden Jahr?

Die Grundsteuerreform hat in den vergangenen Jahren für viele Diskussionen gesorgt. Und für Ärger. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden bis Ende Januar etwa 925.000 Einsprüche gegen den Grundsteuerwert-Feststellungsbescheid eingereicht. Wie viele davon bearbeitet worden sind, bleibt offen. Was man zum Thema Grundsteuer wissen muss.

Was ist die Grundsteuer und wer muss sie zahlen?

Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Das sind nicht nur Häuser und Wohnungen, sondern auch Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird die Steuer von Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern, die sie aber auf Mieter umlegen können. Voraussetzung: Die Zahlung von Nebenkosten, zu denen gemäß Betriebskostenverordnung auch die Grundsteuer zählt, muss im Mietvertrag drinstehen.

Was sind Grundsteuer A, Grundsteuer B und Grundsteuer C?

Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude. Die Grundsteuer C kommt im Rahmen der Grundsteuerreform ab 2025 dazu: Kommunen sollen dann Grundsteuer auch auf unbebaute, baureife Grundstücke erheben können. Damit kehrt die Baulandsteuer von Anfang der 60er-Jahre zurück. Der Sinn dieser Maßnahme: Die Kommune nimmt nicht nur mehr ein, sondern sie macht auch Spekulationen mit Grundstücken unattraktiver.

Was ist der Hebesatz und wer legt ihn fest?

Der Hebesatz ist ein Begriff aus dem Bereich des Gemeindesteuerrechts und ein Faktor, mit dessen Hilfe Städte und Gemeinden ermitteln, wie viel Grund- oder Gewerbesteuer zu zahlen sind.

Was ist der Grundsteuerwert und wozu dient er?

Der Grundsteuerwert ist der von den Finanzbehörden anhand der Grundsteuerwert-Erklärung ermittelte Wert des Grundvermögens. Er ersetzt nach der Reform 2025 den bisher verwendeten Einheitswert, den das Bundesverfassungsgericht 2018 für veraltet erklärt hatte. Er dient ab 2025 als Grundlage für die Steuerberechnung.

Was ist der Grundsteuermessbetrag?

Er wird aus dem Grundsteuerwert und der sogenannten Grundsteuermesszahl errechnet. Letztere wird derzeit noch nach einem komplizierten Verfahren festgelegt, das aber im Rahmen der anstehenden Reform 2025 stark vereinfacht werden soll. Dann wird die Steuermesszahl bei 0,31 Promille für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) beziehungsweise 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke) liegen. Der soziale Wohnungsbau wird gefördert, indem entsprechende Immobilien einen Abschlag von 25 Prozent auf die Steuermesszahl erhalten.

Für wen wird die Grundsteuer teurer?

Das lässt sich nur schwer beantworten. Aber selbst wenn sich der Steuermessbetrag 2025 nicht verändert, kann die Grundsteuer steigen, wenn die jeweilige Kommune den Hebesatz erhöht. Das ist in diesem Jahr beispielsweise in vielen nordrhein-westfälischen Kommunen der Fall. Was zu vermuten steht: Bei Häusern, die 70 Jahre oder älter sind und bei denen der Grundsteuermessbetrag beispielsweise nach Umbauten nicht angepasst wird, könnte die Grundsteuer steigen.

Wie kann ich meine Grundsteuer berechnen?

Die Formel dafür lautet Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz.

Wie hoch darf der Hebesatz maximal sein?

Eine Obergrenze gibt es nicht.

Kann ich mich gegen eine Hebesatz-Erhöhung wehren?

Im Prinzip ja, aber die Erfolgschancen sind klein. Eine Klage ist zwar zulässig, aber die Gerichte beanstanden den Hebesatz allenfalls dann, wenn er willkürlich erhöht worden ist und erdrosselnde Wirkung hat.

Wie oft darf der Hebesatz erhöht werden?

Das passiert einmal im Jahr bei der jeweiligen Anpassung der Grundsteuer.

Wie wirkt sich das Baujahr auf die Grundsteuer aus?

Ältere Gebäude weisen im Normalfall eine geringere Bausubstanz auf und sind somit in der Regel mit einem niedrigeren Wert veranschlagt. Gleichzeitig gilt: Bei denkmalgeschützten Immobilien können beispielsweise Instandhaltungs- und Modernisierungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch kann die Grundsteuerbelastung sinken.