So bereiten sich Eigentümer auf die neue Grundsteuer vor
Die neue Grundsteuer gilt ab 2025 – doch schon in diesem Jahr müssen Eigentümer von Wohnungen und Häusern tätig werden. Denn im dritten Quartal startet die Finanzverwaltung die Datenerhebung.
Im Mai und Juni 2022 wird die NRW-Finanzverwaltung alle Grundeigentümer auffordern, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine zusätzliche Steuererklärung abzugeben. „In dieser Feststellungserklärung zum Grundbesitzwert werden die Daten abgefragt, die als Grundlage für die Berechnung der neuen Grundbesitzwerte dienen“, erklärt Friedhelm Kückels, Vorsitzender von Haus & Grund Niederberg (Mettmann, Haan, Erkrath und Wülfrath). Eigentümer sollten sich schon jetzt darauf vorbereiten.
Benötigt werden beispielsweise die Gemeinde, die Gemarkung und die Flurstücknummer des Grundstücks, die aus dem Grundbuch hervorgehen. Neben persönlichen Daten zum Steuerpflichtigen wie der Steueridentifikationsnummer wird auch die Einheitswertnummer benötigt. Sie findet man im Grundabgabenbescheid der Gemeinde (Aktenzeichen des Finanzamts). Zudem wird der Bodenrichtwert gebraucht. Er kann online unter www.boris.nrw.de recherchiert werden. Auch die Fläche der Grundstücksparzelle sowie die Bruttogeschossfläche und die Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes sind gefragt. Hinzu kommen das Jahr der Bezugsfertigkeit (Baujahr) und der Zeitpunkt von erfolgten Sanierungen und Modernisierungen der Bausubstanz.
Der Vorsitzende von Haus & Grund Niederberg erläutert: „Für alle Angaben gilt der Zustand zum Stichtag 1. Januar 2022.“ Die Steuererklärung ist digital über das Online-Portal der Finanzverwaltung „ELSTER“ abzugeben. „Wer noch kein Benutzerkonto für ELSTER hat, sollte sich frühzeitig darum kümmern“, sagt Friedhelm Kückels. „Die Registrierung bei ELSTER ist umständlich.“ Anleitung und Hilfestellung gibt es unter www.elster.de. Wer die Steuererklärung nicht digital abgeben kann, muss beim Finanzamt einen Härtefallantrag stellen, um Papierformulare zu bekommen. „Ich empfehle deshalb im Bedarfsfall die Hinzuziehung eines Steuerberaters.“ Eine Musterformulierung für diesen Härtefallantrag stellt H&G Niederberg seinen Mitgliedern – und all jenen, die es werden möchten – kostenfrei zur Verfügung. Die Erhebung der Grundsteuer nach der neuen Berechnung startet zum 1. Januar 2025.