Neues Klimaschutzgesetz: Vermieter sollen künftig 50 Prozent der CO2-Preis-Kosten tragen
Vermieter sollen künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen. Das geht nach langem Koalitionsstreit aus einem Beschluss hervor, den die Bundesregierung am Mittwoch begleitend zum geänderten Klimaschutzgesetz gefasst hat.
Der Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium sieht vor, dass bis 2030 der Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent statt wie bisher geplant um 55 Prozent sinken soll. Für 2040 wird ein neues Zwischenziel von minus 88 Prozent Treibhausgasen festgesetzt. Damit zieht die Regierung Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Änderungen am Klimaschutzgesetz gefordert hatte. Die neuen Ziele waren vom Kabinett vor einer Woche verkündet worden, nun folgt das Gesetz. Es muss noch im Bundestag und Bundesrat beraten werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Teile des deutschen Klimapakets als verfassungswidrig beurteilt, weil es die Hauptlast zur Begrenzung der Erderwärmung der jüngeren Generation aufbürde. Die Richter bemängelten, dass das Klimaschutzgesetz konkrete Regeln zur Verringerung der Treibhausgasemissionen nur bis zum Jahr 2030 und nicht auch für Zeiträume danach getroffen hat. Das Gericht erteilte dem Gesetzgeber die Aufgabe, bis Ende 2022 nachzubessern.