Wann eine Genehmigung für den Poolbau nötig wird
Der Sommer erhält Einzug in Deutschland. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wünschen sich dementsprechend eine Abkühlung bei mehr als 30 Grad Außentemperatur. Ein eigener Pool im Garten könnte dabei Abhilfe schaffen. Was bei der Baugenehmigung zu beachten ist.
Grundsätzlich gilt: Für jedes Bauvorhaben wird immer das Landesbaurecht des jeweiligen Bundeslandes geltend gemacht. Bei Swimming-Pools verhält sich dies jedoch etwas anders, denn die Rechtslage ist hier einheitlicher. Also egal ob in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg, die Größe eines eigenen Swimming-Pools muss immer der Musterbauordnung folgen. So dürfen in Deutschland Schwimmbecken mit einer maximalen Größe von 100 Kubikmetern im eigenen Garten genehmigungsfrei errichtet werden.
Dennoch heißt das nicht, dass einfach so drauf los gebaut werden darf. Auch wenn der Pool im eigenen Garten deutlich kleiner sein sollte, als 100 Kubikmeter, muss eine Baumeldung beim entsprechenden Bauamt eingereicht werden. Im Anschluss weist das Bauamt auf bestimmte Grenzabstände und zum Beispiel auch die richtige Wasserentsorgung hin. Ist dies geschehen, erteilt das Bauamt eine Baubewilligung. Nach Fertigstellung des Pools ist eine Baufertigmeldung einzureichen.
Wenn der Pool aber die vorgegebenen Maße übertrifft oder eine Bedachung angebaut werden soll, ist eine Baugenehmigung vonnöten. Denn für alle Gebäude, und dazu würde ein überdachter Pool definitiv zählen, gelten strenge Vorschriften. So ist unter anderem darauf zu achten, dass...
- Baulinien eingehalten werden.
- Baufenster, die im Bebauungsplan eingetragen sind ordnungsgemäß eingehalten werden.
- die richtigen Abstandsflächen eingehalten werden.
- die maximale bebaubare Grundfläche nicht überschritten wird.
Wie beantrage ich eine Baugenhemigung?
Grundsätzlich sollte ein Vorlauf von mehreren Monaten eingeplant werden, wenn Sie einen eigenen Pool im Garten bauen wollen. Im örtlichen Bauamt kann zunächst eine einfache Bauanfrage eingereicht werden. Anschließend wird ein Formular sowie eine Liste der benötigten Unterlagen ausgehändigt. Um die richtigen Eintragungen zu machen, ist es ratsam einen Architekten oder Poolbauer hinzu zu ziehen. Eine Baugenehmigung ist drei Jahre gültig.
Wie groß wird mein Pool?
Viele Einbaupools haben die einheitlichen Maße von 4 x 8 x 1,50 Meter. Dies entspricht 48 m³ (Kubikmeter). Die maximale Größe, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, beträgt 100 Kubikmeter. Hier bräuchte man bei einer Wassertiefe von 1,50 Metern mindestens eine Grundfläche von 12 x 7 Metern.
Wie laut dürfen die Kinder im eigenen Pool sein?
Einheitlich zählt die Zeit zwischen 22 und 7 Uhr als gesetzliche Nachtruhe. Dies gilt auch für Kinder. An Sonn- und Feiertagen gelten Ruhezeiten dagegen rund um die Uhr. Kinderlärm ist während dieser Ruhezeiten zu vermeiden. Andere Ruhezeiten können beispielsweise vom Vermieter individuell festgelegt werden. Hat dieser zum Beispiel die Gartennutzung ab 20 Uhr verboten, kann gegen den Kinderlärm angegangen werden.