Wichtiges Signal für die Branche
Die AfA für den Wohnungsbau ist beschlossene Sache! Ende März 2024 hat der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Das ist gut. Doch es braucht weitere Impulse, um den Wohnungsmarkt zu entspannen.
Damit hat das Wachstumschancengesetz auch die letzte Hürde genommen. Eine gute Nachricht für alle Kapitalanleger. Die Einführung einer degressiven AfA in Höhe von fünf Prozent gilt für neu gebaute Wohngebäude und Wohnungen ab Effizienzstandard 55. Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Bau- und Immobilienbranche. Weil sie entscheidende Investitionsanreize für private Kapitalanleger schafft. Die AfA fördert eine spürbar schnellere Refinanzierung, macht so den Wohnungsbau wieder attraktiver. Umso mehr, wenn sie mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau kombiniert wird. Denn wer beim Bau den energetischen Gebäudestandard EH40/QNG einhält, darf sich zusätzlich über weitere fünf Prozent AfA freuen. Konkret heißt das: In den ersten vier Jahren nach dem Kauf einer Immobilie können bis zu zehn Prozent der Anschaffungskosten abgesetzt werden. Zudem können auch zinsbegünstigte KfW-Darlehen bis zu 150.000 Euro in Anspruch genommen werden. Augen auf also bei der Immobiliensuche, denn solche Projekte werden sich schnell im Portfolio der Anbieter wiederfinden. Trotz allem, die AfA ist kein Allheilmittel. Es braucht weitere Impulse, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Die Stellschrauben wie zum Beispiel die Senkung der Grund- erwerbssteuer sind hinlänglich bekannt. Die Politik muss nur einmal mehr handeln.
Thomas Schüttken
Der Autor ist Geschäftsführer der Böcker-Wohnimmobilien GmbH.