<p class="bildunterschrift" style="line-height: 18px; min-height: 18px; padding: 0px; margin: 0px; border-left: 5px solid transparent; font-family: Arial; max-width: calc(100% - 50px); color: #333333; width: 1250px !important;">Karl Drack ist Geschäftsführer der DI Drack Immobilien</p> 
<p class="bildunterschrift" style="line-height: 18px; min-height: 18px; padding: 0px; margin: 0px; border-left: 5px solid transparent; font-family: Arial; max-width: calc(100% - 50px); color: #333333; width: 1250px !important;">Management GmbH.</p>

Karl Drack ist Geschäftsführer der DI Drack Immobilien

Management GmbH.

Kolumne

Wer mitredet, entscheidet mit

Viele Eigentümer unterschätzen sie, doch sie bestimmt über Geld, Substanz und Zukunft einer Immobilie: die jährliche Eigentümerversammlung. Wer fernbleibt, verzichtet auf Einfluss – und riskiert Entscheidungen, die er später teuer bezahlt.

Als Hausverwalter mit Jahrzehnten Erfahrung weiß ich: Die Eigentümerversammlung (ETV), die mindestens einmal im Jahr stattfinden muss, steht auf der Prioritätenliste meiner Kunden nicht auf den vorderen Plätzen. Manche sind immer dabei, einige bisweilen, viele nie. Das kann ich nachvollziehen, denn sich mit Rücklagen, Wandanstrichen oder Instandhaltungsmaßnahmen beschäftigen zu müssen, ist nicht unterhaltsam. Dennoch rate ich dringend: Wer eine Eigentumswohnung besitzt, sollte den Termin – der in der Regel lange vorher avisiert wird – wahrnehmen. Denn dort wird auch über sein Eigentum, also sein Geld, entschieden. Manchmal geht es um eher belanglose Dinge wie die Farbe des Fassadenanstrichs, aber meist wird besprochen, was zu tun und wie zu bezahlen ist. Großes Thema: Rücklagen! Sie sind sozusagen das Sparbuch der Eigentümer. Dort wird regelmäßig und auf alle verteilt eingezahlt, was man braucht, um größere Ausgaben stemmen zu können. Also – falls möglich: Gehen Sie hin, reden Sie mit. Ist das gar nicht möglich, so regeln Sie Ihre Vertretung eindeutig. Ein entsprechendes Formular für eine Vollmacht liegt jeweils den Einladungen bei. Denn wenn Sie gar nichts tun, verfällt Ihr Einfluss. Und Sie müssen am Ende Entscheidungen akzeptieren, die Sie so womöglich nicht unterstützten würden oder anders hätten beeinflussen können. Alternativ kann eine Eigentümerversammlung auch online stattfinden, wenn dies im Vorfeld bereits geregelt ist. Nochmal: ETV sind lästig, aber wichtig!

Karl Drack

Der Autor ist Geschäftsführer der DI Drack Immobilien Management GmbH in Meerbusch.