Vergänglichkeit der Kunst
Auch Kunstwerke brauchen den richtigen Versicherungsschutz. Deshalb beraten Experten einer Kunstversicherung während eines Versicherungsabschlusses darüber, wie sich Zerfallsprozesse vermeiden oder zumindest verlangsamen lassen.
Der Schweizer Graffiti-Künstler Harald Naegeli sprayte 1980 in Köln sein Skelett an die Museumskirche St. Cäcilien. 2024 entfernten Mitarbeiter der Abfallwirtschaft Köln Teile des denkmalgeschützten Kunstwerks versehentlich. Kunst ist vergänglich. Vom Gemälde über die Fotografie bis zur Skulptur – Kunstwerke können nicht nur irrtümlich beseitigt werden. Sie können auch herunterfallen, gestohlen oder aber auch durch Wasser und Feuer zerstört werden. Ein großes Problem für private Kunstsammler sind Allmählichkeitsschäden: Farben verblassen, trocknen aus und reißen, Materialien schrumpfen oder zerspringen durch chemische Prozesse. Deshalb beraten Experten einer Kunstversicherung während eines Versicherungsabschlusses darüber, wie sich Zerfallsprozesse vermeiden oder aber zumindest verlangsamen lassen.
Zu dieser „Preventive Conservation“, der vorbeugenden Konservierung, zählt in den Räumen eine konstante Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60 Prozent sowie eine gleichmäßige Temperatur zwischen 18 und 22 Grad Celsius. Um ein Objekt vor UV-Licht zu bewahren, gibt es Rahmengläser mit UV-Filterfunktion oder eine spezielle Beleuchtung mit geringerer Hitzeausstrahlung. Das sollte zusammen mit einer fachgemäßen Lagerung oder Installation erfolgen, inklusive Handling mit Handschuhen und Schutzhüllen. Schwingungen durch Schritte auf Holzböden und in Treppenhäuserrn sollten Besitzer mit vibrationsdämpfenden Aufhängungen neutralisieren – denn auch hiervor müssen Sammler ihre Kunst schützen.
Olaf Bläser
Der Autor ist Vorstandsvorsitzender der Ergo Versicherung AG.