Kolumne

Energieausweis bisher verkannt

Jahrelang hat der Energieausweis, früher Energiepass genannt, keinen so wirklich interessiert. Zunächst war seine Ausstellung sogar freiwillig, erst mit der Energieeinsparverordnung wurde der heute bekannte Energieausweis offiziell und verpflichtend.

Der Energieausweis enthält Daten zur Energieeffizienz sowie zu anfallenden Energiekosten und soll Käufern und Mietern Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes und praktische Hinweise zu deren Verbesserung liefern. Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen Ausweis drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro, ebenso für die Unterlassung von Angaben in Immobilienanzeigen. Dafür können Verkäufer, Vermieter oder Makler zur Rechenschaft gezogen werden. Mit Beginn der aktuellen Energiekrise rückte der Energieausweis zunehmend in den Fokus. Seine Daten sind relevant für den Kaufpreis und für die Finanzierung. Bestandsimmobilien mit schlechten Energiewerten tun sich schwer am Markt. Sie verzeichnen derzeit die höchsten Preisabschläge, treffen auf eine geringere Nachfrage und haben eine entsprechend längere Vermarktungsdauer. Auf der anderen Seite erzielen neuwertigere Immobilien mit guten Energiewerten immer noch Top-Preise. Darüber hinaus spiegeln sich die Energiewerte auch in den Zinskonditionen der finanzierenden Banken wider; für erstklassige Energiekennziffern gibt es Zinsabschläge und öffentliche Förderungen. Das ist genau der richtige Weg, um den Gebäudebestand sukzessive energetisch zu verbessern.

Udo Grondowski

Der Autor ist Vorstand der Voba Immobilien eG.