KfW-Förderung läuft aus
Nicht immer sind die Regelungen auch wirksam. Anders sieht es dagegen bei Individualvereinbarungen aus. Sie sind meist bindend.
Energieeffizienz bei Neubauten wird staatlich gefördert. Das heißt: Wessen neue Immobilie bestimmte Standards erfüllt, kann einen Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekommen. Allein bis Ende September wurden insgesamt zwölf Milliarden Euro Zuschüsse bewilligt, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ein Drittel dieser Gelder fördert Neubauten im Standard Effizienzhaus 55.
Allerdings wird diese Förderung bei Neubauten zum Jahresanfang 2022 eingestellt. Anträge für das Effizienzhaus 55 können daher nur noch bis zum 31. Januar 2022 bei der KfW gestellt werden. Interessierte sollten sich jetzt zügig um sämtliche Antragsunterlagen und den Abschluss der Planungen bemühen. Die Bundesförderung konzentriert sich in Zukunft stärker auf die energetische Sanierung von Altbauten und noch effizientere Neubauten. Bei der Sanierung von Altbauten ist eine Förderung für den Umbau nach Effizienzhausstandard 55 daher weiterhin möglich.
Wichtig: Der Antrag muss vor Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gestellt werden. Nur in der Kreditvariante kann hiervon abgewichen werden, wenn ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit der Bank vorliegt.
Wer ab dem 1. Februar 2022 Förderung für seinen Neubau haben möchte, muss höhere Standards erfüllen: Dann gelten die Stufen 40 Plus oder 40. Beim Effizienzhaus 40 Plus gibt es bei einem maximalen Kredit über 150.000 Euro 25 Prozent Tilgungszuschuss oder 37.500 Euro Investitionszuschuss. Beim Effizienzhaus 40 liegt die maximale Kredithöhe bei 120.000 Euro mit 20 Prozent Tilgungszuschuss.