<p>Heizung Zähler</p> 
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Heizung Zähler

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Energieverbrauch

Eine Heizlastberechnung klärt auf

Sie dient der Ermittlung der Heizlast und liefert gerade vor einer Sanierung wichtige Erkenntnisse über den energetischen Zustand eines Gebäudes. In bestimmten Fällen ist sie sogar Pflicht.

Zugegeben, es mag in diesen Tagen etwas schwerfallen, aber man stelle sich einen kalten Wintermorgen vor. Die Temperaturen draußen sind auf unter null Grad gefallen, und der eisige Wind pfeift um die Ecken des Hauses. Also werden die Heizungen voll aufgedreht, damit das Zuhause schnell warm wird. Doch obwohl die Heizung auf voller Leistung läuft, bleiben einige Räume kalt, während andere überhitzt sind. Die Heizkosten schnellen in die Höhe und der Wohnkomfort bleibt weit hinter den Erwartungen zurück.

Hier setzt die Heizlastberechnung an: Wie viel Energie benötigt eine Heizungsanlage, um die Immobilie auf eine bestimmte Temperatur zu heizen? Und wie sollte das Gebäude beschaffen sein, um diese Temperatur möglichst dauerhaft zu halten? Das sind laut dem Immobilienunternehmen McMakler Leitfragen im Rahmen der Heizlastberechnung. Sie findet heraus, ob das Heizsystem eines Gebäudes in der Lage ist, die Räume effizient und komfortabel zu beheizen, ohne Energie zu verschwenden. Außerdem hilft sie bei der Auswahl der geeigneten Heizanlage.

Das betont auch Professor Martin Stieger, Rektor der Allensbach Hochschule und verantwortlich für die Studienvertiefung Bau- und Immobilienmanagement: „Eigentümer sollten die Heizlast ihres Gebäudes kennen, weil sie ihnen ermöglicht, die Heizungsanlage optimal zu dimensionieren. Überdimensionierte Heizungen führen zu erhöhten Anschaffungskosten und ineffizientem Betrieb, während unterdimensionierte Anlagen den Heizbedarf nicht decken können, was zu einem unkomfortablen Raumklima führt.“ Besonders sinnvoll sei eine Heizlastberechnung vor einer energetischen Sanierung. Sie liefere detaillierte Informationen über den aktuellen Zustand des Gebäudes und zeige, wo die größten Einsparpotenziale lägen.

Die Durchführung einer Heizlastberechnung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst werden die geometrischen Daten des Gebäudes, wie Grundfläche, Höhe und Volumen der beheizten Räume, erfasst. Anschließend werden die thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle bestimmt, wobei die U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) der verschiedenen Bauteile eine zentrale Rolle spielen. Danach werden die internen und solaren Wärmegewinne berücksichtigt, die beispielsweise durch elektrische Geräte oder Sonneneinstrahlung entstehen. Auf Basis dieser Daten wird dann die benötigte Heizleistung berechnet, um die gewünschten Innenraumtemperaturen auch bei extremen Außentemperaturen aufrechtzuerhalten.

Aus der Heizlastberechnung lassen sich vielfältige Erkenntnisse ableiten. Sie gibt auch Aufschluss über den Wärmebedarf eines Gebäudes bei einer bestimmten Außentemperatur, die sogenannte Auslegungstemperatur, und berücksichtigt dabei alle Wärmeverluste durch Außenwände, Fenster, Türen, Dach und Boden. Zudem ermöglicht sie die Identifikation von Schwachstellen in der Gebäudehülle, durch die unnötig viel Wärme verloren geht.

Zur Berechnung der Heizlast gibt es laut dem Fachportal „heizung.de“ zwei Methoden: Die Überschlagsrechnung (DIN EN 15378) verwendet eine vereinfachte Formel und bietet einen groben Anhaltspunkt für die benötigte Heizlast. Sie dient nicht als Entscheidungsgrundlage, kann aber helfen, einen ungefähren Wert selbst zu ermitteln. Die detaillierte Berechnung gemäß der DIN-Norm (DIN EN 12831) liefert zuverlässige Werte, da sie den Wärmeverlust durch die Bausubstanz, die Lüftungsverluste und die Zusatz-Aufheizleistung der Heizanlage präzise erfasst. Aufgrund der Komplexität der Heizlastberechnung, die neben der Gesamtgebäudeheizlast auch die Last einzelner Räume und der Heizungsanlage umfasst, sollte diese Berechnung stets von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Die Kosten für eine professionelle Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 variieren je nach Größe des Gebäudes und der Anzahl der Räume.

Eine Heizlastberechnung ist in bestimmten Fällen sogar Pflicht, nämlich beim Neubau eines Hauses oder beim Eigentümerwechsel einer älteren Immobilie, wenn diese nicht mehr den aktuellen energetischen Standards und der gewünschten Energieeffizienzklasse entspricht. In diesem Fall sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass die Immobilie saniert werden muss. Zu dieser Sanierungspflicht gehöre auch die Modernisierung der Heizungsanlage – dafür notwendig sei eine Heizlastberechnung, betont McMakler.