Endenergiebedarf/-verbrauch in kWh je m² und Jahr
Objekt-Nr.: 080-01380
Eigentumswohnung mit Balkon in 52525 Heinsberg-Oberbruch
Art des Energieausweises: Verbrauchsausweis Baujahr lt. Energieausweis: 1965 Endenergieverbrauch: 135,30kWh/(m²a) Warmwasser enthalten: Nein Energieträger: Heizöl Energieeff.-Klasse: E
Gute Gelegenheit!
Diese interessante Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses, welches um 1965 in unterkellerter Massivbauweise auf einem ca. 924 m² großen Grundstück in Oberbruch errichtet wurde.
Bis zur Innenstadt von Heinsberg sind es nur wenige Minuten. Die Kreisstadt hat rund 40.000 Einwohner und ist sehr aufstrebend. Zur Autobahn (A 46) gelangen Sie in etwa 4 km, Mönchengladbach, Düsseldorf sowie Aachen sind somit von hier aus zügig zu erreichen.
Geschäfte für den täglichen Bedarf, Ärzte, Apotheken, Banken, Kindergärten sowie Schulen sind in nächster Nähe vorhanden. Die Bahnverbindung (mit eigener Anschlussstelle in Oberbruch) stärkt die Infrastruktur dieses beliebten Wohnortes zusätzlich.
Wohnfläche: Ca. 71 m² aufgeteilt wie folgt:
Wohn- und Esszimmer (mit Zugang zum kleinen Balkon), Elternschlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Diele mit Garderobe, Bad (mit Duschwanne, WC und Waschtisch)
Sonstige Ausstattungsmerkmale: Kunststofffenster mit Isolierverglasung, Rollläden, Gegensprechanlage, Ölzentralheizung aus 2005, Fußbodenbeläge aus Fliesen und Laminat, separates Kellerabteil, Hausverwaltung
Zustand: Allgemein gepflegt
Hinweis: Die Wohnung ist vermietet; die jährliche Kaltmiete beträgt ca. 4.419 EUR.
Der Kaufpreis beträgt 89.000 EUR (keine zusätzliche Käuferprovision).
Für weitere Auskünfte sowie Besichtigungen wenden Sie sich bitte an Jens Dahlmanns, oder Bruno Herings, Tel. Nr. 02452/106156.
Diese Immobilie wird ohne zusätzliche Käuferprovision angeboten. Wir haben einen entgeltpflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen und sind einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers, so dass kein provisionspflichtiger Maklervertrag mit einem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Ein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten kommt auch nicht durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins, Übermittlung von Unterlagen oder Entgegennahme eines Kaufpreisangebots zustande.
Alle Angaben (und evtl. Anlagen) beruhen auf Informationen des Verkäufers bzw. Auftraggebers. Wir sind um Richtigkeit sowie bestmögliche Qualität bemüht, können hierfür jedoch keine Haftung übernehmen. Wir verweisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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