Endenergiebedarf/-verbrauch in kWh je m² und Jahr
Objekt-Nr.: 080-01378
Reihenmittelhaus in 52525 Heinsberg-Oberbruch
Art des Energieausweises: Bedarfsausweis Baujahr lt. Energieausweis: 1966 Endenergiebedarf: 190,60kWh/(m²a) Energieträger: Heizöl Energieeff.-Klasse: F
Die Alternative zur Eigentumswohnung!
Diese Immobilie, Baujahr um 1966, Erweiterung um 1999, befindet sich auf einem ca. 216 m² großen Grundstück in beliebter Ortslage von Heinsberg-Oberbruch. Bis zur Innenstadt von Heinsberg sind es nur wenige Minuten. Die Kreisstadt hat rund 40.000 Einwohner und ist sehr aufstrebend. Zur Autobahn (A 46) gelangen Sie in etwa 2 km, Mönchengladbach, Düsseldorf sowie Aachen sind somit von hier aus zügig zu erreichen.
Geschäfte für den täglichen Bedarf, Ärzte, Apotheken, Banken, Kindergärten sowie Schulen sind in nächster Nähe vorhanden. Die Bahnverbindung (mit eigener Anschlussstelle in Oberbruch) stärkt die Infrastruktur dieses beliebten Wohnortes zusätzlich.
Die Wohnfläche von ca. 118 m² (inkl. Wintergarten) teilt sich wie folgt auf:
Erdgeschoss: Großzügiges Wohn- und Esszimmer, Küche (mit Zugang zur überdachten Terrasse), Diele / Flur
Obergeschoss: Elternschlafzimmer, Kinderzimmer, Flur, Bad (mit Dusche, WC und Waschtisch), Wintergarten (ausgebaute Dachterrasse mit Vorraum)
Dachgeschoss: Derzeit Stau- und Speicherfläche, in Teilen wohnraumähnlich ausgebaut
Kellergeschoss: Weitere Stau- und Nutzräume zur individuellen Nutzung (u.a. Heizraum)
Sonstige Ausstattungsmerkmale: Ölzentralheizung, Kunststofffenster mit Isolierverglasung inkl. Hauseingangstüre aus ca. 2005, Rollläden, Elektrik überarbeitet, Bodenbeläge aus Fliesen, Teppich und Laminat, Betongeschossdecken, kleiner seitlicher Innenhof, eingefriedeter Gartenbereich, Kfz-Stellmöglichkeiten auf dem Grundstück
Der Kaufpreis beträgt 219.000 EUR (keine zusätzliche Käuferprovision).
Für weitere Auskünfte sowie Besichtigungen wenden Sie sich bitte an Jens Dahlmanns, Tel. Nr. 02452/106156.
Diese Immobilie wird ohne zusätzliche Käuferprovision angeboten. Wir haben einen entgeltpflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen und sind einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers, so dass kein provisionspflichtiger Maklervertrag mit einem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Ein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten kommt auch nicht durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins, Übermittlung von Unterlagen oder Entgegennahme eines Kaufpreisangebots zustande.
Alle Angaben (und evtl. Anlagen) beruhen auf Informationen des Verkäufers bzw. Auftraggebers. Wir sind um Richtigkeit sowie bestmögliche Qualität bemüht, können hierfür jedoch keine Haftung übernehmen. Wir verweisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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