Bauen am Gemüseplatz!

Eckdaten

Art
Wohngrundstück
Kaufpreis
139.920,00 EUR
Grundstücksfl.
424,00 m²
Anbieter-ID
1-16161

Beschreibung

Objekt-Nr.: 008-01709

Baugrundstücke in 47638 Straelen

Bauen am Gemüseplatz!

Das neue Wohnquartier Gemüseplatz in der Blumenstadt Straelen besticht durch eine aufgelockerte Bebauung und ermöglicht das Zusammenleben von Jung und Alt auf einer geschichtsträchtigen Fläche.

Angenehme Nachbarschaft, eine geplante verkehrsruhige Anliegerstraße, die unmittelbare Nähe zur Innenstadt, zum Stadtgarten sowie zum Erholungsgebiet Paesmühle mit den zahlreich vorhandenen Freizeitangeboten unterstreichen den familiengerechten, herrlichen Wohnstandort.

Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Einkaufsmöglichkeiten sowie Ärzte und Apotheken sind gut und bequem zu erreichen.

Bis zu den Anschlussstellen der Autobahnen A 40 und A 61 sind es nur wenige Minuten. Somit kommen Sie von hier aus auch schnell in die Ballungszentren an Rhein und Ruhr bzw. in die benachbarten Niederlande.

Insgesamt stehen Ihnen hier im II. Bauabschnitt 17 attraktive Grundstücke zur Verfügung, auf denen nach den Vorschriften des gültigen Bebauungsplans Nr. 68 (nebst der zugehörigen textlichen Festsetzungen) ein modernes Eigenheim errichtet werden kann.

Folgende Grundstücke werden erschlossen angeboten:

Nr. 1, Grundstückgröße ca. 497 m², verkauft

Nr. 2, Grundstückgröße ca. 505 m², Kaufpreis 166.650 EUR

Nr. 3, Grundstückgröße ca. 322 m², verkauft

Nr. 4, Grundstückgröße ca. 534 m², Kaufpreis 176.220 EUR

Nr. 5, Grundstückgröße ca. 318 m², verkauft

Nr. 6, Grundstückgröße ca. 498 m², Kaufpreis 164.340 EUR

Nr. 7, Grundstückgröße ca. 503 m², Kaufpreis 165.990 EUR

Nr. 8, Grundstückgröße ca. 424 m², Kaufpreis 139.920 EUR

Nr. 9, Grundstückgröße ca. 512 m², Kaufpreis 168.960 EUR

Nr. 10, Grundstückgröße ca. 419 m², Kaufpreis 138.270 EUR, reserviert

Nr. 11, Grundstückgröße ca. 483 m², verkauft

Nr. 12, Grundstückgröße ca. 437 m², Kaufpreis 144.210 EUR, reserviert

Nr. 13, Grundstückgröße ca. 575 m², Kaufpreis 189.750 EUR, reserviert

Nr. 14, Grundstückgröße ca. 631 m², Kaufpreis 208.230 EUR

Nr. 15, Grundstückgröße ca. 491 m², Kaufpreis 162.030 EUR

Nr. 16, Grundstückgröße ca. 471 m², Kaufpreis 155.430 EUR, reserviert

Nr. 17, Grundstückgröße ca. 500 m², Kaufpreis 165.000 EUR, reserviert

Es fällt keine zusätzliche Käuferprovision an.

Sie erwerben die Grundstücke direkt vom Eigentümer.

Die Erschließungsbeiträge im Sinne der §§ 127 ff. BauGB sind den ausgeschriebenen Kaufpreisen enthalten.

Die Erschließungsmaßnahmen sind abgeschlossen und die Baustraße ist inkl. Beleuchtung fertig gestellt, so dass direkt mit der Aufnahme der Hochbautätigkeiten begonnen werden kann.

Die energiebewusste Beheizung erfolgt über ein Nahwärmekonzept; dieses gewährleistet eine sichere, umweltverträgliche sowie bezahlbare Wärmeversorgung und bietet interessante Einsparpotenziale beim Hausbau; die Errichtung eines wohligen Innenkamins bleibt unberührt, Wärmepumpenanlagen indessen sind ausgeschlossen. Weitere Informationen liegen dem Exposé bei.

Je Wohngebäude / Grundstück sind maximal zwei Wohnungen zulässig.

Es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von fünf Jahren nach Kaufvertragsdatum; der Baubeginn hat innerhalb von vier Jahren zu erfolgen.

Bei Einzelhäusern besteht eine Verpflichtung zur Eigennutzung für die Dauer von fünf Jahren. Bei Zweifamilienwohnhäusern muss mindestens eine Wohneinheit für die Dauer von fünf Jahren eigenständig (bzw. Verwandte des ersten Grades) bewohnt werden.

Die Lage der zukünftigen Bäume, Straßenlaternen und Parkplätze ist festgesetzt und im Vertriebsplan ersichtlich, nicht veränderbar und sollte in der individuellen Bauplanung berücksichtigt werden.

Vor Baubeginn sind die Straßenausbauhöhen schriftlich bei der Stadt Straelen, Fachdienst Stadtentwicklung, abzufragen.

Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen im Garten und Vorgarten sind dauerhaft wasseraufnahmefähig zu gestalten, zu begrünen und zu bepflanzen. Eine Versiegelung dieser Flächen wird seitens der Stadt Straelen, mit Ausnahme der Zuwegung zum Haus und zur Garage, nicht geduldet (vgl. textliche Festsetzungen).

Es wird auf die Beikarten zum Bebauungsplan bzgl. der Schallophone des maßgeblichen Außenlärmpegels hingewiesen; insbesondere dahingehend, dass im angrenzenden Gewerbegebiet (abgegrenzt durch eine entsprechende Lärmschutzwand) die Polyplast Müller GmbH eine Betriebsstätte zur Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffen unterhält. Auf der angrenzenden Parzelle 855 (vgl. Vertriebsplan) ist eine künftige Erweitung der Polyplast Müller GmbH geplant. Weitere Informationen entnehmen Sie den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 5.1 ff..

Die Diplom-Geologin Veronika Steinberg hat ein Gutachten zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen erstellt, welches bei der Bauplanung zu berücksichtigen ist. Dieses Gutachten reichen Sie bitte dem Tiefbauer bzw. Hausanbieter / Architekten / Generalunternehmer im Rahmen der Planungsgespräche ein.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW hat das Gebiet auf Kampfmittel untersucht. Durch die umfangreichen Bodenumlagerungen sind sog. gestörte Bodenverhältnisse entstanden, so dass zur Erstellung eines Baugrundpolsters oder Streifenfundamente eventuell der Austausch des Bodens (ca. 20/30 cm) erforderlich ist. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Erwerber zu tragen.

Das anfallende Niederschlagswasser kann auf den Grundstücken 1-3 durch Mulden-, Rigolen- oder Rohr-Rigolen-Systeme versickert werden; die weiteren Grundstücke werden an den Regenwasserkanal angeschlossen.

Mutterboden wird jedem Erwerber seitens des Eigentümers für Teilbereiche zur Verfügung gestellt.

Etwaige auf dem Kaufgrundbesitz befindliche Mauerwerksrückstände sind auf Kosten des Erwerbers zu entsorgen. Die Einholung eines eigenen Bodengutachtens wird empfohlen.

Bei Bedarf stellen wir gerne Kontakt zu regional ansässigen Bauträgern oder Architekten her, die Ihre persönlichen Bebauungswünsche qualitätsbewusst umsetzen.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unseren Projektleiter Heiko Stienen, Tel. Nr. 02834/970150.

Diese Grundstücke werden ohne zusätzliche Käuferprovision angeboten. Wir haben einen entgeltpflichtigen Maklervertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen und sind einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers, so dass kein provisionspflichtiger Maklervertrag mit einem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Ein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten kommt auch nicht durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins, Übermittlung von Unterlagen oder Entgegennahme eines Kaufpreisangebots zustande.

Alle Angaben (und evtl. Anlagen) beruhen auf Informationen des Verkäufers bzw. Auftraggebers. Wir sind um Richtigkeit sowie bestmögliche Qualität bemüht, können hierfür jedoch keine Haftung übernehmen. Wir verweisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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